Viele Menschen machen sich Sorgen darüber, was mit ihnen passieren wird, falls sie eines Tages nicht mehr einwilligungsfähig sind, und andere für sie über medizinische Maßnahmen entscheiden sollen. Gerade im Zusammenhang mit einer neuen Krebserkrankung oder der Verschlimmerung einer solchen Erkrankung entsteht der Gedanke, eigene Wünsche für die Zukunft festzulegen.
Eine Patientenverfügung ist eine solche Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für diesen (späteren) Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr bestehen wird.
Zum 1. September 2009 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft. Danach sind Ärzte jetzt an Patientenverfügungen gebunden, wenn sie über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. Der Bundestag beschloss, dass Gerichte nur noch im Streitfall einschreiten müssen.
“Alte” Patientenverfügungen, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung verfasst wurden, bleiben grundsätzlich auch nach der neuen Rechtslage wirksam.
Wichtige Voraussetzung für das Durchsetzen Ihrer eigenen Wünsche ist die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht für eine Person Ihrer Wahl.
Gerne informieren wir Sie in einem Einzelgespräch zu diesem Thema und erstellen für Sie Ihre individuelle Patientenverfügung.
Anmeldung unter Telefon: 0451/79946-118
